So senken Sie beim Immobilienkauf die fällige Grunderwerbsteuer
Grunderwerbsteuer senken

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Bei jedem Immobilien- oder Grundstückskauf wird  eine Grunderwerbssteuer fällig. Es ist zwar Vereinbarungssache, wer die Steuer zahlt. Jedoch übernimmt diese in den meisten Fällen der Käufer. Die Höhe der Grunderwerbsteuer richtet sich nach dem Bundesland, in dem sich das Objekt befindet. So zahlt man in Bayern 3,5% auf den Kaufpreis, in NRW oder Thüringen beispielsweise ist  annähernd der doppelte Betrag fällig, nämlich 6,5%.

Wie kann man die Grunderwerbsteuer reduzieren?

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass nur „wesentliche Bestandteile eines Grundstückes“ einer Grunderwerbsteuer unterliegen. Doch was versteht man unter diesem dehnbaren Begriff und was gehört nicht zu den wesentlichen Bestandteilen? Genau hier fängt es an, spannend zu werden. Nicht hinzu gehört beispielsweise Inventar wie Möbel, Einbauküche, Sauna,  Carport oder ein Gartenhäuschen. Führt man das vorhandene Inventar im notariell beglaubigten Kaufvertrag separat auf, so fällt dieser Teil nicht unter die steuerliche Bemessungsgrundlage, und man kann ordentlich Steuern sparen. Allerdings gibt es auch hier Grenzen. Die Finanzbehörden akzeptieren hierbei  maximal 15% des Kaufpreises und als Absolut-Wert höchstens 50.000 Euro. Weitere Informationen hierzu kann Ihnen Ihr Steuerberater geben.

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