Nach Verabschiedung der sog. Mietspreisbremse durch den Deutschen Bundestag am 5.3.2015 können die Bundesländer durch Rechtsverordnung bestimmen, in welchen Städten und Gemeinden diese gelten soll. Nach den derzeit vorliegenden Informationen wird die Mietpreisbremse in München voraussichtlich am 1.6.2015 in Kraft treten. Bei Mietverträgen ab diesem Zeitpunkt darf die vereinbarte Miete maximal 10% über der ortsüblichen Miete liegen. Bei Vereinbarung einer Staffelmiete gilt dies auch für jede einzelne Staffel, bezogen auf den Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Mietstaffel. Bei Mietverträgen, die noch vor Inkrafttreten der Mietpreisbremse abgeschlossen werden, gilt diese weder für die Ausgangsmiete noch für vereinbarte Staffelungen, auch wenn die Mietstaffeln erst nach Inkrafttreten der Mietpreisbremse wirksam werden.