Neues Gesetz zur Maklerprovision ab Dezember 2020
Ab 23. Dezember 2020 tritt ein neues Gesetz zur Maklerprovision in Kraft. Künftig sollen sich Käufer und Verkäufer die Provision teilen. Das ist zwar bis dato Usus in vielen Bundesländern, jedoch existierte keine verbindliche Regelung zur Aufteilung der Kosten.